Sozialfond

Bei uns in der Musikschule gibt es nun einen Sozialfond, dieser ermöglicht es Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern am kulturellen Leben teilzuhaben. In erster Linie ist dieser für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gedacht.

 

Die Musikschule Hoting möchte jedem die Möglichkeit geben ein Instrument zu erlernen. Nur weil jemand finanzielle Probleme hat, heißt es nicht, dass dieser unbegabt ist und in diesem Bereich nicht gefördert werden sollte. Denn jeden von uns kann es treffen, in eine finanzielle Notlage zugeraten.


Wie wird der Anspruch auf diesen Fond gewährt?


Ein Anspruch auf den Sozialfond haben ausschließlich Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger nach §28 Abs.7 Nr.2, SGB II (Erstattung: 50%, max. 28,00 € pro Monat vom Unterrichtsentgelt). Dieser Bedarf ist durch Nachweise von der ARGE zu erbringen und wird von der Musikschule überprüft. Dazu muss in der Musikschule ein Antragsformular angefordert werden. Der Fond kann auch zusammengesetzt werden aus dem s.g. Bildungspaket, dies wird direkt bei der ARGE beantragt (d.h. 10,00 € pro Monat und der andere Teil aus dem Sozialfond).

Vorraussetzung dafür ist, dass genügend Fondkapital vorhanden ist!

 

Möchten Sie diesen Fond mit unterstützen, so schreiben Sie uns gerne eine Email an sozialfond@hoting-music.de !